AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

01. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Listen, Angebote und Preisabsprachen ihre Gültigkeit.
02. Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Dienstleistungen.
03. Der Auftraggeber verzichtet auf die Durchsetzung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Vertragsinhalt.
04. Bei Erteilung von Aufträgen gilt als vom Auftraggeber erklärt, daß er im Besitz der Vervielfältigungs-und Reproduktiosrechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen, die aus Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts entstehen, haftet der Auftraggeber.

II. Gewährleistung

01. Als Produktionsagentur führen wir alle Aufträge mit den besten Materialien und den neuesten technischen Erkenntnissen durch. Unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen vom Original berechtigen nicht zur Reklamation.
02. Die in den fotografischen Materialien verwendeten Materialien können sich mit der Zeit sowie unter dem Einfluß von Licht, Wärme und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
03. Reklamationen oder mängelrügen können nur bei Rückgabe sämtlicher Unterlagen einschließlich unserer Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware berücksichtigt werden. Einsendungen unvollständiger Unterlagen und Reklamationen ohne Belege sind nicht beweiskräftig. Sie können weder bearbeitet werden, noch verlängern sie die Reklamationsfrist.
04. Bei berechtigter Reklamation wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist geleistet. Einen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages hat der Auftraggeber nur dann, wenn die von uns vorgenommene Nachbesserung oder Ersatzlieferung wiederrum mit Mängeln behaftet ist. Auf Schadenersatz haften wir nur unter den Voraussetzungen der §§ 463, 480 Abs. 2, 635 BGB, sofern unseren Lieferungen und Leistungen eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Für Mangelfolgen- und Mangelbegleitschäden haften wir aufgrund positiver Vertragsverletzung nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
05. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.

III. Haftung

01. Alle uns eingesandten Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust , eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, haften wir in jedem Fall – auch wenn es unser Verschulden ist – nur in Höhe des Rohmaterials; Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar-, Gagenforderungen sowie sonstige Kosten bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
02. Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung (Arbeiten von grafischen Betrieben, Buchbindern, Plexiglasverarbeitung etc.) auf Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird.
03. Uns als Farbmuster, Reproduktions-Vorlage oder aus sonstigen Gründen übergebene Gegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart und eine Versicherung möglich ist, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert.
04. Besitzen uns überlassene Originale, Filme, Arbeitsunterlagen, Reproduktiosunterlagen oder andere Gegenstände einen außergewöhnlichen Wert, insbesondere infolge ihrer Einmaligkeit, der Kosten ihrer Herstellung oder aus anderen Gründen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns bei der Auftragserteilung diesen Umstand schriftlich hinzuweisen.
05. Auf Schadenersatz im Falle des Verzugs haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

IV. Liefertermine

01. Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach möglichkeit eingehalten. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein.
02. Rücktritt von der Bestellung und Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind für den Auftraggeber ausgeschlossen.
03. Aufträge, die an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen bearbeitet werden müssen, werden mit einem Zuschlag von 100% auf den Listenpreis berechnet. Aufträge an normalen Arbeitstagen, die außerhalb der jeweils normalen Liefer- und/oder Arbeitszeit fertig werden und zur Lieferung bereitliegen müssen, werden mit einem Zuschlag von 50% auf den Listenpreis berechnet. Aufträge unter € 150.00, die nicht innerhalb der normalen Arbeitszeit bearbeitet werden können, bedürfen einer gesonderten Absprache.

V. Versand

01. Jeder Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
02. Der Auftraggeber trägt auch die Gefahr, wenn die Versandkosten von uns getragen werden.
03. Auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers können Sendungen auf dessen Kosten versichert werden.

VI. Zahlung

01. Unsere Rechnungen werden nach der am Tage des Auftrageingeanges in unseren Geschäftsräumen ausgehängten neuesten Preisliste erstellt.
02. Rechnungstellung erfolgt sofort nach innerbetrieblichem Auftragsabschluß, unabhängig vom Liefertermin. Zwischenformate werden wie das nächstgrößere Format in der Preisliste berechnet.
03. Da es sich bei unseren Arbeiten um Dienstleistungen handelt, sind unsere Rechnungen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
04. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Nachname oder Vorauszahlung verlangt werden.
05. Die gelieferte Ware bleibt einschließlich der Verpackung bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weiterleitung an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Auftraggeber und seinem evtl. Auftraggeber nicht berührt. Darüber hinaus behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht an gelieferten Originalen und neuen Aufträgen vor.
06. Soweit von uns gelieferte Waren vor vollständiger Bezahlung durch den Abnehmer weiterveräußert werden, gelten die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen ohne weiteres an uns abgetreten. Das gleiche gilt für jede anderweitige Verwendung der von uns gelieferten Ware.
07. Besteller, die in fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
08. Alle uns eingehenden Zahlungen werden zuerst auf frühere Lieferungen verrechnet, soweit aus diesen Rechnungsbeträge offenstehen.
09. Für Schecks und Wechsel erfolgt Gutschrift erst nach Einlösung. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. 10. Sämtliche in unserer Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

VII. Erfüllungsort, Gerichtstand und Sonstiges

Ungültigkeit von einzelnen Bedingungen berühren die Gültigkeit der restlichen Geschäftsbedingungen nicht. Wenn nicht schriftlich bestätigt, gelten abweichende Vereinbarungen als nicht getroffen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist München.

VIII. In unseren Geschäftsbeziehungen zu Kaufleuten gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

01. Besteller, die in fremden Auftrag handeln, haften neben dem Auftraggeber für die Erfüllung des Auftrages, insbesondere für die Bezahlung der Auftragsrechnungen.
02. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Reklamationen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware erfolgen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Der Reklamation sind alle Unterlagen (Originale , Vorlagen, Negative etc.) und die von gelieferten Waren beizufügen, anderenfalls sind wir zur Anerkennung von Mängelgewährleistungsansprüchen nicht verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferungen bis 20%, Größen- und Stärkendifferenzen bis 15%, sowie Farbschwankungen (Abweichungen) und Passerdifferenzen können nicht reklamiert werden. Bei Beuteln, Taschen, Zuschnitten und Massenartikeln mit und ohne Aufdruck, sind Zähl- und Gewichtsdifferenzen bis 3%, sowie ein Ausschuß bis 2% zulässig.
03. Die Haftung für Schäden jeglicher Art, insbesondere für Folge- und Begleitschäden, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere haften wir nicht für Schäden infolge vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens unserer Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftausschluß betrifft insbesondere auch Schadensersatzansprüche im Rahmen der Mängelgewährleistung, Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung und aus Verzug.
04. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Anspüche aus der Auftragserteilung und über die Wirksamkeit der Auftragserteilung, für Streitigkeiten hierüber ist München.